Mindestalter: 21 Jahre
Meldeadresse in Berlin (ode Antragstellung am offiziellen Wohnsitz)
Führerschein Klasse B (3) oder Führerschein Klasse C. CE, C1 ... (2)
Möglichst weniger als 3 Einträge und weniger als 6 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Keine Vorstrafen. Polizeiliches Führungszeugniss beim Bürgeramt beantragen.
Gutes Sehvermögen bzgl. Sehschärfe, Farben, Blendfreiheit, Nachtsichttauglichkeit.
Allgemein guter Gesundheitszustand (man kann jedoch auch mit bestimmten
gesundheitlichen Einschränkungen Taxifahrer werden)